Der Uroletter von APOGEPHA

Das „elek­tro­ni­sche Rezept“ kommt zum 1. Juli 2021

In Zukunft sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure im Gesundheitssystem durch die Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt und digitale Anwendungsmöglichkeiten weiter ausgebaut werden.

Zu den geplanten Anwendungen zählt auch die Einführung einer digitalen Verordnung, umgangssprachlich auch elektronisches Rezept oder „E-Rezept“ genannt.

Ärzte können das E-Rezept erstmalig ab 1. Juli 2021 ausstellen. In den anschließenden sechs Monaten gilt eine Übergangsfrist in der auch weiterhin Muster-16-Rezepte ausgestellt werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept jedoch Pflicht für alle Ärzte mit Kassenzulassung. Ab dann gilt ausschließlich der QR-Code als Papierausdruck oder in digitaler Form.

Der Patient kann sich das E-Rezept über ein App direkt auf sein Smartphone senden lassen und es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Das kann eine Apotheke vor Ort sein oder eine Online-Apotheke.

Die Abrechnung des E-Rezepts erfolgt für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wie bisher auch direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse. Nach der Abgabe des Arzneimittels erhält die Apotheke eine Bestätigung vom fachanwendungsspezifischen Dienst (Fachdienst) in der Telematikinfrastruktur und kann damit die Abrechnung des E-Rezeptes gegenüber den Krankenkassen vornehmen. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ändert sich nichts.

Für die E-Rezepte von Versicherten privater Krankenkassen werden zurzeit Konzepte zur benutzerfreundlichen Abrechnung erarbeitet.

Wie funktioniert das E-Rezept?

  • Schritt 1:
    Der Arzt erstellt ein E-Rezept in seinem Praxisverwaltungssystem.
  • Schritt 2:
    Der Patient entscheidet dann, ob er das E-Rezept auf sein Smartphone übermittelt oder ausgedruckt erhalten möchte. Auf dem Papierrezept ist ein 2D-Code zu sehen, der in der Apotheke einlesbar ist.
  • Schritt 3:
    Der Patient kann das E-Rezept über eine App auf dem Smartphone einer Apotheke seiner Wahl zuweisen, so dass das Medikament dort schon vorab bereitgestellt wird. Die Apotheke kann zurückmelden, falls ein Medikament oder eine Rezeptur erst später bereitsteht. Bietet die Apotheke einen Botendienst an, kann auch diese Belieferung angeknüpft werden.
  • Schritt 4:
    Der Patient geht mit seinem Papierrezept oder E-Rezept auf dem Smartphone in die Apotheke und zeigt den 2D Code vor. Der Apotheker greift über den 2D Code auf das eigentliche Rezept in der Telematikinfrastruktur zu und die Abgabe des Medikamentes erfolgt.

Neben dem E-Rezept der Gematik, das als zentrale und einheitliche Lösung auf Betreiben der Bunderegierung entwicklet wird, existiert bereits heute eine Reihe von Modellvorhaben von Krankenkassen oder anderen Unternehmen, die individuelle Lösungen anbieten.

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